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Getränkeschankanlagen, ausgenommen Getränke- und Grundstoffbehälter, unterliegen alle zwei Jahre wiederkehrenden Prüfungen durch den Sachkundigen. Der Betreiber hat die wiederkehrenden Prüfungen zu
veranlassen. Der Sachkundige hat über die Prüfung und deren Ergebnis eine Bescheinigung im Betriebsbuch zu erteilen. Darüber hinausgehende Überprüfungen durch die zuständigen Behörden, insbesondere auf
der Grundlage der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt
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